Ratgeber
Freie Gutachterwahl: Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst wählen?
Die freie Wahl des Sachverständigen ist in Deutschland gesetzlich verankert. So lehnen Sie den Versicherungsgutachter höflich ab und beauftragen Ihren eigenen.
Kurze Antwort
Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst wählen?
Ja. Die freie Wahl des Sachverständigen ist gesetzlich garantiert. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter aufzwingen — das hat der BGH mehrfach bestätigt (u. a. Urteil vom 29.10.1974, Az. VI ZR 42/73).
Die kurze Antwort
Ja. Sie haben in Deutschland die freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben — und sie darf das auch nicht versuchen.
Was die Versicherung typischerweise sagt
„Wir schicken Ihnen unseren Sachverständigen vorbei, das geht schneller." Oder: „Wir arbeiten mit Partnergutachtern, das spart Aufwand." Beide Aussagen klingen freundlich, sind aber irreführend. Der Versicherungsgutachter arbeitet im Auftrag des Unfallverursachers — nicht für Sie. Sein Honorar bezahlt die Versicherung, die Ihnen Geld auszahlen soll. Das ist kein Geheimnis und kein Vorwurf, sondern Sache der Vertragsstruktur.
So sagen Sie höflich Nein
„Vielen Dank, ich habe bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt. Bitte richten Sie alle weiteren Fragen direkt an ihn."
Das reicht. Sie müssen keine Begründung liefern. Die Versicherung muss die Kosten Ihres Sachverständigen trotzdem tragen, solange Sie unverschuldet beteiligt waren.
Rechtsgrundlage
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass der Geschädigte das Recht auf einen eigenen Sachverständigen seines Vertrauens hat (u. a. BGH VI ZR 67/06 vom 23.01.2007). Die Kosten gehören zum erforderlichen Herstellungsaufwand nach § 249 BGB. Eine Versicherung kann das nicht vertraglich abbedingen.
Wann es wichtig wird
- bei Schäden ab 1.000 € (sonst Bagatellgrenze)
- bei jeder unklaren Schuldsituation
- bei möglicher Wertminderung (Fahrzeug nach Unfall weniger wert — auch nach Reparatur)
- bei möglichem Totalschaden, weil das Restwert-Angebot der Versicherung sonst Standard wird
Was passiert, wenn Sie den Versicherungsgutachter zulassen
Sie verlieren in der Praxis durchschnittlich 20 – 40% der berechtigten Forderung — bei Wertminderung und Nutzungsausfall sogar oft 100%, weil diese Posten häufig komplett übersehen oder kleingerechnet werden.
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