Ratgeber
Was kostet ein Kfz-Gutachten 2026?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das komplette Gutachten — Sie selbst zahlen 0 €. Wir zeigen die Höhe der Kosten, die BGH-Grundlage und wann Sie selbst zahlen müssen.
Kurze Antwort
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall: 0 €. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt laut BGH (Urteil vom 30.11.2004, Az. VI ZR 365/03) die kompletten Gutachterkosten ab einer Schadenhöhe von ca. 750 €. Die Kosten liegen üblicherweise zwischen 400 € und 1.200 €, abhängig von Schadenhöhe und Aufwand.
Kurz vorab — die ehrliche Antwort
Bei einem unverschuldeten Unfall: 0 €. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die kompletten Gutachterkosten übernehmen. Sie zahlen nichts, wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Wie hoch sind die Kosten überhaupt?
Die Gebühren eines Kfz-Sachverständigen richten sich nach der Schadenhöhe — ähnlich wie bei Anwaltsgebühren. Üblich sind in der Praxis:
- Bagatellschaden bis 750 €: 150 – 300 € (selten beauftragt, dazu unten mehr)
- Schaden 1.500 – 5.000 €: 400 – 700 €
- Schaden 5.000 – 15.000 €: 700 – 1.100 €
- Schaden über 15.000 € (Totalschaden, Premium-Fahrzeug): 1.100 – 1.800 €
Zusätzlich entstehen Nebenkosten für Fahrt, Fotos, Schreibgebühren — meist pauschal 80 – 150 €.
Wer trägt die Kosten?
Das hängt von der Schuldfrage ab:
Unverschuldeter Unfall
Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt — und zwar zu 100%. Grundlage ist das BGH-Urteil vom 30.11.2004 (Az. VI ZR 365/03): Gutachterkosten sind erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne von § 249 BGB. Die Versicherung darf Ihnen weder einen eigenen Gutachter aufzwingen noch die Rechnung kürzen.
Teilschuld
Die Kosten werden anteilig getragen. Bei 50% Mithaftung zahlt die Versicherung 50% des Gutachtens, den Rest tragen Sie selbst oder Ihre Vollkasko (falls vorhanden).
Selbstverschuldeter Unfall mit Vollkasko
Die Vollkasko zahlt — allerdings nur, wenn Sie das Gutachten vor der Reparatur in Auftrag geben und der Versicherer zustimmt. In der Praxis bestehen Vollkaskoversicherer oft auf einem eigenen Gutachter.
Bagatellschaden (unter ca. 750 €)
Hier darf der BGH-Grundsatz nicht angewendet werden — bei Kleinschäden gilt ein Kostenvoranschlag der Werkstatt als ausreichend. Ein Gutachten wäre unverhältnismäßig teuer.
Wann sich ein Gutachten besonders lohnt
Versicherungsgutachten kürzen erfahrungsgemäß 20 – 40% der berechtigten Forderung. Das eigene Gutachten holt diesen Anteil zurück — plus:
- merkantile Wertminderung (oft mehrere hundert bis tausend Euro)
- Nutzungsausfallentschädigung pro Tag
- realistische statt zu niedrig angesetzte Reparaturkosten
- realistische Restwert-Bewertung statt Online-Auktion
Bei einem Schaden ab ca. 1.000 € rechnet sich ein unabhängiges Gutachten praktisch immer.
Was Sie nicht tun sollten
- Nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Er wird für die Versicherung bezahlt — nicht für Sie.
- Nicht ohne Gutachten reparieren lassen. Sie verlieren damit Beweise und Ansprüche.
- Nicht das Restwert-Angebot der Versicherung akzeptieren, bevor ein eigener Gutachter es geprüft hat.
Fazit
Bei unverschuldetem Unfall ist das Gutachten für Sie immer kostenlos. Es kostet keine 0 € — Sie zahlen 0 €. Die Versicherung des Unfallverursachers trägt die Rechnung in voller Höhe.
Ihr Fall
Lassen Sie Ihren Schaden unabhängig begutachten — in 48 Std.
Bei unverschuldetem Unfall kostet Sie das Gutachten nichts. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Jetzt kostenlos anfragenWeiterlesen
Ratgeber · 3 Min.
Versicherungsgutachter ablehnen — so geht's
Die gegnerische Versicherung ruft an und kündigt einen Gutachter an. So reagieren Sie richtig — am Telefon, schriftlich und für den Fall, dass der Gutachter trotzdem vor der Tür steht.
Ratgeber · 5 Min.
Wertminderung nach Unfall berechnen — so geht's
Ein repariertes Unfallfahrzeug verkauft sich schlechter als ein unfallfreies — auch wenn technisch alles in Ordnung ist. Diese „merkantile Wertminderung“ steht Ihnen zu. So funktioniert die Berechnung.

