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Versicherungsgutachter ablehnen — so geht's

Aktualisiert 22. Mai 20263 Min. Lesezeit

Die gegnerische Versicherung ruft an und kündigt einen Gutachter an. So reagieren Sie richtig — am Telefon, schriftlich und für den Fall, dass der Gutachter trotzdem vor der Tür steht.

Kurze Antwort

Wie lehne ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung ab?

Sagen Sie freundlich, aber bestimmt: „Ich habe bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt.“ Schriftlich genügt eine kurze Mail. Sie brauchen keine Begründung, und die Kosten Ihres eigenen Gutachters muss die Versicherung trotzdem tragen.

So läuft es typischerweise ab

  1. Sie melden den Unfall (oder die Werkstatt tut es).
  2. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ruft binnen 24 – 48 Stunden an.
  3. Sie sagt: „Wir schicken einen Gutachter vorbei, am besten morgen Vormittag."
  4. Ohne Widerspruch steht morgen der Gutachter da — und kürzt im Schnitt 20 – 40% der Forderung.

So reagieren Sie am Telefon

„Vielen Dank für den Anruf. Ich habe bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt. Bitte richten Sie alle weiteren Fragen an ihn — die Daten lasse ich Ihnen zukommen."

Das ist alles. Sie müssen weder eine Erklärung abgeben noch eine bestehende Beauftragung beweisen. Wenn Sie noch keinen Gutachter haben: anrufen, beauftragen, danach der Versicherung die Daten geben.

So reagieren Sie schriftlich

Eine kurze Mail genügt:

Sehr geehrte Damen und Herren, in Sachen Schaden Nr. XXX teile ich Ihnen mit, dass ich mit der Begutachtung den Sachverständigen [Name, Anschrift] beauftragt habe. Die freie Wahl des Sachverständigen ist gesetzlich garantiert (BGH VI ZR 67/06). Bitte richten Sie weitere Korrespondenz an mich oder meinen Sachverständigen.

Was, wenn der Versicherungsgutachter trotzdem vor der Tür steht?

Sie sind nicht verpflichtet, ihn an das Fahrzeug zu lassen. Sagen Sie höflich, dass bereits ein eigener Sachverständiger beauftragt ist, und bitten Sie ihn zu gehen. Notieren Sie sich Name und Zeit für Ihre Unterlagen.

Wer trägt die Kosten Ihres Sachverständigen?

Die gegnerische Haftpflichtversicherung — vollständig. Voraussetzung: Sie sind unverschuldet beteiligt und der Schaden liegt über der Bagatellgrenze von ca. 750 €. Das hat der BGH mehrfach bestätigt.

Warum die Versicherung das versucht

Der Versicherungsgutachter ist nicht „böse" — er arbeitet im Rahmen seines Auftrags. Sein Auftraggeber ist aber die Versicherung, die zahlen soll. Niedrigere Reparaturkosten, vergessene Wertminderung, fragwürdige Restwert-Angebote sind keine Einzelfälle, sondern strukturell.

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