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Unverschuldeter Unfall — was Ihnen zusteht

Aktualisiert 22. Mai 20264 Min. Lesezeit

Bei einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen weit mehr Ansprüche zu als nur die Reparatur. Wir listen alle Posten auf, die die gegnerische Versicherung übernehmen muss.

Kurze Antwort

Was steht mir bei einem unverschuldeten Unfall zu?

Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Sachverständigenkosten, Anwaltskosten, Abschlepp- und Standgebühren, Schmerzensgeld bei Verletzungen sowie ggf. Verdienstausfall. Alles muss die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen.

Die vollständige Liste

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf:

1. Reparaturkosten

Volle Reparatur in einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl — die Versicherung darf Sie nicht in eine Partnerwerkstatt zwingen.

2. Merkantile Wertminderung

Auch nach perfekter Reparatur ist Ihr Fahrzeug weniger wert. Üblich sind 10 – 25% der Nettoreparaturkosten. Details in unserem Ratgeber zur Wertminderungsberechnung.

3. Nutzungsausfall oder Mietwagen

Für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können — entweder als Pauschale (je nach Fahrzeugklasse 23 – 175 € pro Tag laut Schwacke-Liste) oder als Mietwagen.

4. Sachverständigenkosten

Das Gutachten Ihres unabhängigen Sachverständigen — siehe BGH-Rechtsprechung. Sie zahlen 0 €.

5. Anwaltskosten

Die Beauftragung eines Verkehrsanwalts ist nach BGH ebenfalls erforderlicher Herstellungsaufwand. Auch diese Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

6. Abschlepp-, Bergungs- und Standgebühren

Von der Unfallstelle bis zur Werkstatt — voll erstattungsfähig.

7. Auslagen und Unkosten

Pauschale für Telefonate, Fahrten, Papierkram — meist 25 – 30 €.

8. Schmerzensgeld bei Verletzungen

Höhe richtet sich nach Art und Dauer der Beschwerden — von 250 € (HWS) bis sechsstellig (schwere Verletzungen).

9. Verdienstausfall

Wenn Sie wegen verletzungs- oder unfallbedingt nicht arbeiten können.

Was Sie nicht akzeptieren sollten

  • Pauschale „Abfindungsangebote" der gegnerischen Versicherung in den ersten Tagen
  • Restwertangebote, die nicht durch Ihren eigenen Gutachter geprüft wurden
  • Kürzungen ohne Begründung
  • Den Hinweis, Sie müssten in eine bestimmte Werkstatt

So holen Sie das Maximum heraus

  1. Eigenes Gutachten beauftragen — vor jeder Reparatur.
  2. Verkehrsanwalt einschalten — kostet Sie nichts.
  3. Nichts unterschreiben, ohne dass beide drüber geschaut haben.
  4. Erst nach Freigabe reparieren lassen.

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Bei unverschuldetem Unfall kostet Sie das Gutachten nichts. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

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